Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung, geben Ihnen hilfreichen Tipps bei der Absetzbarkeit von Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Kosten der Wohnraum-schaffung, Kirchenbeitrag), Werbungskosten (z.B. Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Reisekosten, Pendlerpauschale) und außergewöhnlichen Belastungen (z.B. Krankheits- und Arztkosten), um die maximale Steuergutschrift zu erzielen. Wir zeigen Ihnen gerne wie Sie Ihren Jahresausgleich mit Hilfe von Finanzonline selber erstellen, damit Sie diesen für die Folgejahre selber machen können.

 

Unsere Klienten

  • Lehrer
  • Kindergärtnerin
  • Projektleiter
  • Bankangestellte
  • Elektriker
  • Kaufmännische Angestellte
  • Pensionist
  • Sanitäter
  • öffentlich Bediensteter (ÖBB, Post)
  • Raumpflegerin
  • Sekretärin
  • Techniker
  • Bodenhostess
  • Technische Angestellte

 

Steuertipps

Arbeitnehmerveranlagungen (früher Jahresausgleich) können rückwirkend für die letzten fünf Jahre gemacht werden.

Auch wenn man keine Lohnsteuer bezahlt, kann man Geld vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zurückbekommen. Beim Bezug von Aktiveinkünften (nicht jedoch Pensionsbezügen) werden bis zu 10 % der abgezogenen Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 110,– jährlich rückerstattet.

Berücksichtigung der neuen Kinderfreibeträge und der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Unterhaltsabsetzbetrag.

Ausschöpfen der möglichen Werbungskosten (Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge, Kosten der Selbstversicherung bei einer geringfügigen Beschäftigung, PC, Handy, Internet, Fachliteratur, Reisespesen, Fortbildung, etc…)

Bei Dienstverhältnissen in bestimmten Branchen stehen den Arbeitnehmern pauschale Werbungskosten zu, ohne jegliche Aufwendungen und Kosten nachweisen zu müssen.

Bestmögliche Ausschöpfung der Sonderausgaben: Wenn bei Ehepaaren oder Partnerschaften beide verdienen, sollte man vergleichen wo die Sonderausgaben zu einer höheren Steuergutschrift führen.

Bewertung der Absetzbarkeit von aussergewöhnlichen Belastungen für sich selbst und seine Kinder (Krankheitskosten, Katastrophenschäden) da diese nur dann zu einer Steuergutschrift führen, wenn sie einen gewissen Selbstbehalt (der relativ hoch ist) überschreiten.

Wird eine Arbeitnehmerveranlagung freiwillig und ohne jegliche Aufforderung vom Finanzamt gemacht und kommt es dabei zu einer Nachzahlung, so kann der Antrag zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückgenommen werden. Die Zurückziehung muss jedoch innerhalb von einem Monat nach der Zustellung des jeweiligen Bescheides beim Finanzamt eingebracht werden. Dadurch wird der jeweilige Bescheid aufgehoben und es kommt zu keiner Steuernachzahlung.